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Änderung der 7. Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung hat heute eine weitere Änderung der geltenden 7. Eindämmungsverordnung beschlossen. Das hat auch Konsequenzen für unsere Kinder, besonders im schulischem Bereich.

Die Hortbetreuung findet weiterhin leider nur eingeschränkt statt.

„§18 (4) Der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) in erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist untersagt, soweit nach § 17 Absatz 4 Satz 1, 3 oder 4 kein Präsenzunterricht stattfindet. (Auszug).

In der Kita ändert sich soweit in Cottbus erst mal nichts:

Die Kitas bleiben geöffnet. Es wird erneut an die Eltern appelliert, zur Reduzierung der Kontakte ihre Kinder nach Möglichkeit selbst zu betreuen. Die Teststrategie an Kitas wird durch den Einsatz von Selbsttests für Kinder ergänzt. Diese sind nicht verpflichtend. Für die Teststrategie der Kitas werden zur Unterstützung der Träger durch das Land Selbsttests bestellt und zur Verfügung gestellt.“ (Auszug aus der Presseerklärung der Landesregierung.

Die komplette Presseerklärung der Landesregierung findet ihr hier: https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/detail.php?gsid=bb1.c.698946.de

Die komplette Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung findet ihr hier: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv#17

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