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Videokonferenz mit der Stadt am Montagabend

Am Montag waren wieder in einer Videokonferenz mit der Stadt.

Zunächst der aktuelle Stand zu Covid-19 in den Einrichtungen(Stand: 31.05.2021, 14:00 Uhr):

Aktuell sind in der Stadt 4 Schulen betroffen. In diesen Einrichtungen sind insgesamt 4 Kinder bzw. Jugendliche positiv getestet. Zwei Indexfälle stammen dabei aus dem Landkreis Spree-Neiße. Unter Quarantäne stehen 4 Klassen/Gruppen.

Weitere Infos:

Kitas und Schulen sind wieder im normalen Regelbetrieb. Die Bitte der Landesregierung, die Kinder in den Kindertagesstätten nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen ist weggefallen. Die freiwilligen Tests in den Kitas werden fortgesetzt und die Testkits vom Land zur Verfügung gestellt. Im Ferienhort sind auch freiwillige Tests geplant, welche durch das Land zur Verfügung gestellt werden. Derzeit gibt es keine Pläne für eine Testpflicht im Ferienhort durch die Stadt Cottbus, welche über die Freiwillige Testregelung des Landes hinaus geht, aber ausschließen kann man nichts.

Es gab einen Hinweis aus dem Jugendamt, da es da gerade aktuelle Fälle gibt. Wenn es Eltern von Kindern in einer Kita gibt, denen es nicht möglich ist während der Ferien-Schließzeit der Einrichtung Urlaub zu nehmen und ihr Kind nicht betreut bekommen, können sie sich gern direkt an das Jugendamt wenden. Das JA hilft dann bei der Suche nach einer Alternativbetreuung in einer anderen Einrichtung.

Unsere Fragen an die Stadt:

Gibt es eine Kennzahl oder bestimmte Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, damit die Maskenpflicht für Schüler*innen wieder wegfällt ? Gibt es dazu schon Diskussionen in den Gremien?

Es kann noch keiner sagen, wann die Maskenpflicht in den Schulen außer Kraft gesetzt wird, es gibt dazu auch noch keine Diskussionen. Es wird sicher noch geraume Zeit dauern, bis es da Änderungen gibt.

Gibt es die Möglichkeit, den Schülern*innen zwischendurch wenigstens mal das Durchatmen zu ermöglichen?

In Lüftungspausen dürfen die Masken runter genommen werden. Es kann sicher im Schulbetrieb organisiert werden, dass evtl. auch während des Unterrichts Zeit gegeben wird um auf dem Hof ohne Maske kurz durchzuatmen. Für die Organisation sind aber die Schulen zuständig.

In vielen Kitas wurden aufgrund von Covid-19 und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen und der damit einhergehenden Personalknappheit die Betreuungszeiten verkürzt. Ab wann ist wieder mit normalen Betreuungszeiten zu rechnen?

Im Rahmenhygieneplan gab es noch keine Änderungen, es besteht zb. weiterhin das Verbot der Gruppendurchmischung. Dazu gab es offenbar noch keinen Austausch zwischen MBJS und MSGIV. Bis es da keine Änderungen gibt, ist nicht mit einer Erweiterung der Betreuungszeit zu rechnen.

Dürfen durchgeimpfte Mitarbeiter verschiedene Gruppen betreuen (momentan ist ja die Gruppenmischung noch untersagt, was einen „Regelbetrieb“ damit ja quasi ausschließt)?

Dazu gab es vom Ministerium bisher auch noch keine Antwort.

Wie wird das freiwillige Testen in den Kitas angenommen?

Noch gibt es keine konkreten Zahlen zu den Testungen in den Kitas, sie werden uns aber übermittelt, sobald sie verfügbar sind. In der Tagespflege wird das Testen aber eher weniger angenommen.

Bleiben die Horte geöffnet, wenn die Inzidenz wieder über 100 geht? Das ist etwas missverständlich geschrieben. Weiter fragten wir nach einem „Plan B“ falls in den Ferien die Inzidenz über 100 geht und die Bundesnotbremse greift.

Nein, sobald die 100 überschritten greift die Bundesnotbremse und die Schulen gehen wieder in Wechselbetrieb, dh. es findet nur Hortbetreuung statt, wenn auch Schule ist, mit Ausnahme der Notbetreuung. Es gibt auch keinen „Plan B“, da sich gerade „alles gut entwickelt“.

Sollte man jetzt schon einen Antrag auf Notbetreuung stellen, wenn das Kind von der Kita in die Schule/Hort wechselt?

Das ist erst mal nicht nötig, da noch niemand weiß, wie künftige Regelungen sein werden, sollten sie nötig sein. Das Jugendamt geht derzeit davon aus, dass alle seit Januar 2021 gestellten und genehmigten Notbetreuungsanträge weiterhin gelten werden.

Hinweis: Ab 1. Juni gibt es keine gesonderte Hotline zur Notbetreuung, die Nummer wird wieder direkt ins Jugendamt geleitet.

Danke für eure Aufmerksamkeit.

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