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Von der Elterninitiative zum Cottbuser Elternbeirat

Im Juni 2016
Gründung der Bürgerinitiative gegen die Erhöhung der Kitagebühren für die Stadt Cottbus ab 01. August 2016. 

04. Oktober 2016
Information der Fraktion DIE LINKE im Jugenhilfeausschuss (JHA), dass sie in die Stadtverordnetenversammlung einen Antrag zur Bildung eines Elternbeirates für die Kindertagesstätten in der Stadt Cottbus einbringen wird, vorab der Beschlussfassung votiert der JHA mit 8-0-1 Stimmen klar für den Antrag. 

26. Oktober 2016
Die Fraktion DIE LINKE bringt den Antrag zur Bildung eines Elternbeirates in die Stadtverordnetenversammlung ein. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 

02. Februar 2017
1. Beratung der AG´ 78 (Trägerversammlung) zur Bildung eines Elternbeirates. 

22. Juni 2017
Informationsveranstaltung für Eltern zur Gründung des Elternbeirates Cottbus. 

28. September 2017
Konstituierende Sitzung des neu gewählten Elternbeirates Cottbus. 

Welche Funktion hat der Elternbeirat?

  • Stärkung der Mitsprachemöglichkeiten der Eltern in allen die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen
  • Einflussnahme und Beratung in den politischen Entscheidungsprozessen
  • Entsendung von Mitgliedern in die Ausschüsse und in den Landeskitaelternbeirat Brandenburg

Gesetzlicher Hintergrund § 6a KitaG Abs. 3 (Auszug):
Die Kreiskitaelternbeiräte sind in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen ihres Zuständigkeitsgebietes anzuhören. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und den damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Fachkräftesicherung, die Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplans gemäß § 12 Absatz 3. Der Kreiskitaelternbeirat ist nicht zu Angelegenheiten einzelner Einrichtungen oder einzelner Träger anzuhören. Zu Beratungen der Beiräte können auch Eltern hinzugezogen werden, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden. Die Kreiskitaelternbeiräte geben ihre Stellungnahmen gegenüber dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt und ihrem Jugendhilfeausschuss ab.

Wie setzt sich der Elternbeirat Cottbus zusammen?

  • Aus jeder Kindertageseinrichtung der Stadt Cottbus sollte ein Elternvertreter sowie ein Stellvertreter in den Elternbeirat Cottbus entsendet werden. 
  • Zu den Beratungen des Elternbeirat Cottbus können auch Eltern beratend angehört werden, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut werden.
  • 6a KitaG Abs. 1: „Für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt ist ein Kreiskitaelternbeirat zu bilden…“
  • 6a KitaG Abs. 2: „Die Elternversammlung gemäß § 6 Absatz 2 soll aus ihrer Mitte zu Beginn eines Kita-Jahres für ihre Einrichtung ein Mitglied und eine Stellvertretung in den Kreiskitaelternbeirat für zwei Jahre (Wahlperiode) wählen…..“

Was sind unsere Ziele?

  • Kinder- und Elternrechte stärken
  • politische Entscheidungsprozesse transparenter machen
  • Einmischen wenn es Probleme gibt
  • Meinungsaustausch und Meinungsbildung fördern

Womit beschäftigen wir uns aktuell schwerpunktmäßig?

  • Wir versuchen zu klären, warum es in vielen Einrichtungen teils erhebliche Unterschiede bei der Preisgestaltung des Mittagessens gibt, obwohl Eltern grundsätzlich nur den ersparten Eigenanteil zu leisten haben
  • Wir suchen nach einer Lösung ob und wie Eltern an der Bereitstellung von Hygieneartikeln (Windeln und Taschentücher, etc.) zu beteiligen sind, oder ob die nicht bereits durch die Elternbeiträge abgedeckt sind
  • Wir beschäftigen uns mit den Auswirkungen und Folgen von Covid-19 und sind im Gespräch mit den politischen Entscheidungsträgern
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