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Hilferuf der Familien

Landeskitaelternbeirat Brandenburg

vertreten durch den Vorstand 

E-Mail: vorstand@lkeb.de

Webseite: www.lkeb.de

An alle Beteiligten der 

Kindertagesbetreuung in Brandenburg

Hilferuf der Familien                                                                                                   16.09.2021

Sehr geehrter Ministerpräsident Woidke,  sehr geehrte Ministerin Ernst, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Vertreter*innen des MBJS, sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt zwingenden und dringenden Handlungsbedarf in Sachen Kita im Land Brandenburg.

Und gleich vorweg: NEIN – es kann nicht warten, bis Neues in Kraft tritt!  

Es darf nicht warten, ob die „kostenneutrale Novelle“ Lösungen für die Probleme im Land bereithalten könnte. Es darf nicht warten, bis der Haushalt passt. Und es darf schon gar nicht darauf warten, ob es den kommunalen Spitzenverbänden passt!

An jede und jeden mit und in politischer Verantwortung: 

Ihr Eingreifen ist JETZT gefragt! 

Während die Gerichte im Land die Umlagefähigkeit von Gebäude- und Grundstückskosten – die vom Gesetzgeber augenscheinlich nie gewollt war – neu und mit jeder Verhandlung grotesker interpretieren, zieht ein selbsternanntes Institut durch die Mark und kalkuliert u.a. für Kommunen kreative Elternbeiträge auf Basis eben dieser Urteile. Das führt dazu, dass Verwaltungskosten z.B. des Bauamts oder der Politik mit fragwürdigen Verfahren als Elternbeitragsfähige Gemeinkosten umgelegt werden und so der Beitrag für ein Krippenkind mit 8 h Betreuung bei einem Netto-Jahreseinkommen von 60.000 € bei fast 500 € liegt. 

Ausufernde Beiträge für Kindertagesbetreuung sind das Resultat der Rechtsprechung und des ausbleibenden Handels der politischen Ebene. 

DAS führt zu einer Abwanderung aus dem System KiTa! DAS führt zu Elitenbildung! 

DAS kippt Öl ins Feuer der undemokratischen Parteien und wird diese stärken!

Bitte ziehen Sie sich nicht weiter aus der Verantwortung, weil die Materie des KiTa-Gesetzes in Brandenburg so komplex scheint. So undurchsichtig. So auslegbar. 

In seiner Herkunft ist es das nicht – und war es auch nicht. Nehmen Sie sich bitte den Gesetzentwurf von 1991 und lesen Sie insbesondere die Begründung des Gesetzes (DS 1/626; Begründung; A  Allgemeiner Teil, Seite 3): 

„Nach dem Finanzierungsmodell des Gesetzes sind somit die Eltern, der Träger, die  Gemeinde,  der  Kreis  und  das  Land  an  der Finanzierung  der  Kindertagesstätte  beteiligt. […] Die Finanzierung ist so aufgebaut, dass der Träger der Einrichtung von den Eltern Elternbeiträge erhält, von der  Gemeinde  Grundstück  und  Gebäude  sowie  die  Mittel  zur

Bewirtschaftung  und  vom  Jugendamt  einen  Anteil  der Personalkosten des pädagogischen Personals finanziert bekommt …“

Wer kann sich da ernsthaft noch fragen, welche Absicht die Landesregierung einst hatte, als es die Finanzierung regelte und damit klar im Sinne hatte, welcher der Beteiligten für welche Kosten aufkommt.

Bitte besinnen Sie sich ihrer Verantwortung und stehen Sie dafür ein, dass in Schieflage Geratenes nicht korrigiert wird, weil es vermeintlich das Land Brandenburg in die finanzielle Verantwortung nimmt. Bitte verweisen Sie nicht länger auf Konnexität. Der §16 Absatz 3, gemäß dem die Gemeinde Grundstücke und Gebäude zur Verfügung stellt und die Kosten dafür trägt, steht seit 30 Jahren unverändert im Gesetz. Da ist nichts neu zu regeln – Sie müssen sich nur dazu bekennen! Nur weil etwas jahrelang nicht umgesetzt wurde – erklärt es nicht plötzlich Falsches für richtig. 

Bitte verkennen Sie nicht das einst von der Landesregierung geschaffene, soziale Gesetz, indem Sie sich hinter der aktuellen Rechtsprechung verstecken! Sie sind der Gesetzgeber,  es liegt an Ihnen nachzujustieren, wenn etwas Lücken aufweist. Dass Sie in der letzten kleinen Novelle im §17 Abs. 2 klarstellen, dass von den beitragsfähigen Gesamtkosten „mindestens“ die Personalkostenzuschüsse abzuziehen sind, zeigt klar, dass dies eben auch für weitere Kostenpositionen gilt – auch wenn sie nicht eindeutig benannt sind. 

Bitte sorgen Sie für eine Rechtsaufsicht, die einschreitet, wenn die Umsetzung nicht den Grundsätzen des Gesetzes entspricht! 

Bitte stellen Sie klar, was umlagefähige Betriebskosten sind und sichern Sie, dass einer Elternbeitragsordnung eine öffentlich zugängliche Kalkulation zugrunde liegen muss! 

Bitte tun Sie etwas und schieben nicht die Verantwortung zu uns Familien ab, dass wir Eltern uns das Gesetz vor Gericht auslegen lassen müssen!

Catharina Kahl                                                Danilo Fischbach

Landeskitaelternsprecherin                            Landeskitaelternsprecher

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